“GEZ-Gebühren” gibt es nicht…

… sondern nur gesetzliche Rundfunkgebühren. Bitte ab sofort nur noch diese Worte zur Beschreibung der Gebühren verwenden. Sonst droht eine Abmahnung von der GEZ, kein Witz!

Der Betreiber von akademie.de hat nun eine Abmahnung bekommen und soll, für alle von der GEZ beanstandeten Begriffe, vorgegebene Übersetzungen benutzen. Den “GEZ-Fahnder” gibt es nicht, sondern “Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter“, u.s.w. Die komplette Liste wurde veröffentlicht und ist einen Blick wert.

Mit dieser Aktion ist die GEZ doch prädestiniert dafür, in dem zur Zeit in Deutschland entstehenden Überwachungsstaat, die Rolle des Ministeriums für Wahrheit einzunehmen.

Gefunden auf Spiegel.de: GEZ mahnt Webseite wegen Begriff “GEZ-Gebühr” ab und auf Golem.de: GEZ geht gegen “GEZ-Gebühren” vor.

Folgende Einträge könnten Sie auch interessieren:

  1. No Smoking
  2. Was wir 2005 nicht in den Nachrichten lesen konnten…
  3. Spaß mit PINs
  4. StudiVZ Spots – die Fortsetzung
  5. Die Bahn kommt nicht

3 Reaktionen auf ““GEZ-Gebühren” gibt es nicht…”

  1. Marco schrieb:

    Es zahlen wohl mitterweile sowenig Leute die ” gesetzliche Rundfunkgebühren ” das die GEZ sich andere Einnahmequellen erschließen muss :)

  2. DieWurst schrieb:

    Das ist einfach nur noch krank, aber ich zweifele irgendwie daran dasz die damit vor Gericht Erfolg haben würden.
    Das ganze ist wahrscheinlich typisches GEZ-Gebaren(große Klappe, nix dahinter) wie auch die GEZ-Drohbriefe mit denen unangemeldete Leute dazu genoetigt werden sollen sich anzumelden..

    Aber vielleicht sollte denen auch mal jemand klar machen dasz GEZahlt auch keine richtige Rechtschreibung ist und die das doch bitte nicht mehr schreiben sollen.

  3. thayer.de schrieb:

    <strong>Imagepflege der GEZ…</strong>

    Sehr gut erinnere ich mich an die Webespots der GEZ, vor nicht all zu langer Zeit.
    Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Spots bei denen Angst und Schrecken verbreiten sollten, die Ihrer gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht nicht nachkomme…

Kommentar schreiben